Berufsvormund & Ergänzungspfleger
Was sind die Aufgaben des Berufsvormundes / Ergänzungspflegers?
Der Vormund vertritt das minderjährige Kind oder den jungen Menschen in den ihm übertragenen Bereichen der Personen- und Vermögenssorge. Dabei steht das Wohl des jungen Menschen im Mittelpunkt.
Zur Aufgabe gehört nicht nur die rechtliche Vertretung. Der Vormund soll die Persönlichkeit, Selbstständigkeit und Beteiligung des jungen Menschen fördern, Entscheidungen alters- und entwicklungsangemessen mit ihm besprechen und seine Wünsche und Interessen berücksichtigen.
Je nach Aufgabenkreis gehören dazu beispielsweise Fragen zu Aufenthalt, Gesundheit, Schule und Ausbildung, Jugendhilfeleistungen sowie zur Vermögenssorge. Der Vormund berichtet regelmäßig gegenüber dem Familiengericht und unterliegt bei bestimmten Rechtsgeschäften gesetzlichen Genehmigungspflichten.
Meine Leistungen als Berufsvormund
Eine intensive Einarbeitung in jeden zugewiesenen Fall ist mir wichtig. Neben der rechtlichen Vertretung steht für mich die persönliche Beziehung zum Kind oder jungen Menschen im Mittelpunkt. Mir ist wichtig, seine Perspektive kennenzulernen, ihn an Entscheidungen zu beteiligen und seine individuellen Ressourcen und Entwicklungsmöglichkeiten zu stärken.
Qualifizierung
Absolvierter Zertifikatslehrgang zum Berufsvormund / Ergänzungspfleger beim Weinsberger Forum, inkl. erfolgreich bestandener, schriftl. Abschlussklausur und Zertifikatsurkunde.
Ich bin Mitglied im Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V.
Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen
Wann wird ein Verfahrensbeistand bestellt?
Ein Verfahrensbeistand wird in Kindschaftssachen bestellt, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist. Das betrifft insbesondere Verfahren zu Sorge und Umgang, Kindeswohlgefährdung, Herausgabe oder Verbleib des Kindes sowie weitere Verfahren, in denen die Interessen des Kindes besonders betroffen sind.
Was sind die Aufgaben eines Verfahrensbeistands?
Der Verfahrensbeistand hat die Aufgabe, die Interessen des Kindes festzustellen und im familiengerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Dazu gehört insbesondere, mit dem Kind zu sprechen, es alters- und entwicklungsangemessen über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens zu informieren sowie bei Bedarf Gespräche mit Eltern und weiteren Bezugspersonen zu führen. In geeigneten Fällen kann der Verfahrensbeistand auch an einer einvernehmlichen Regelung mitwirken.
Meine Arbeit als Verfahrensbeistand
Im familiengerichtlichen Verfahren ist es mir wichtig, die Perspektive des Kindes zeitnah, nachvollziehbar und eigenständig einzubringen. Dazu führe ich Gespräche mit dem Kind und, soweit erforderlich, mit Eltern und weiteren wichtigen Bezugspersonen. Ziel ist es, die Interessen, Wünsche und Bedürfnisse des Kindes differenziert zu erfassen und für das Gericht verständlich darzustellen.
Ich arbeite dabei unabhängig, kindzentriert und mit dem Anspruch, Verfahren für Kinder möglichst verständlich und belastbar zu gestalten. In geeigneten Fällen wirke ich außerdem daran mit, tragfähige einvernehmliche Lösungen zu unterstützen.
Qualifizierung
Absolvierter Zertifikatslehrgang zum Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen beim Weinsberger Forum, inkl. erfolgreich bestandener, schriftl. Abschlussklausur je Modul und Zertifikatsurkunde.
Modul 1: Rechtlicher Teil und Praxis
Modul 2: Psychologischer Teil